Kooperation bedeutet für uns die Zusammenarbeit von mindestens zwei gleichberechtigten Partnern. Jeder der Beteiligten bringt auf seine Weise Expertise, unterschiedliche Kompetenzen und viele Möglichkeiten mit in die Kooperation ein und trägt so zum Erreichen der gemeinsam formulierten Ziele bei.
Der Erfolg unserer Kooperation hängt von unserer gemeinschaftlichen Bereitschaft zur Zusammenarbeit ab. Respekt, Vertrauen, Offenheit und Wertschätzung für den Partner ist Grundlage für unser gutes Miteinander.
Bewegung, Spiel und Sport sind wichtige Bestandteile der kindlichen Welt. Sie gehören zu den elementaren Bedürfnissen von Kindern und sind für die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung unverzichtbar. Eine ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen in diesen Bereichen ist das Ziel unserer Kooperation.
Durch unser Handeln möchten wir gemeinsam die altersgemäße Bewegungsentwicklung der Kinder und Jugendlichen durch verschiedene Bewegungs-, Spiel und Sportangebote fördern.
Mit Unterstützung des Kooperationspartners sollen die Kinder und Jugendlichen einen bewegungsfreudigen Alltag kennenlernen und zu einem lebenslangen Bewegen, Spielen und Sporttreiben motiviert werden.
Die Kinder haben ein Recht auf angemessene und ausreichende Bewegung. Dieses Grundrecht, welches im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention formuliert ist, wollen wir als Partner durch die Kooperation ermöglichen und stärken.
Wir treten gemeinsam in der Öffentlichkeit für die Forderungen nach „Mehr Bewegung für Kinder“ ein und stärken so die Lobby für ausreichend Bewegung im Kindes- und Jugendalter.
Wir möchten die Kooperation dazu nutzen, den jeweiligen pädagogischen und gesellschaftspolitischen Auftrages, sowohl des Sportvereins als auch der Bildungseinrichtung zu erfüllen.
Beide Partner drücken durch das Schließen dieser Kooperationsvereinbarung ihr Interesse aus, die Kooperation langfristig und zum gegenseitigen Nutzen aufrecht zu erhalten.